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BdSJ-Klettertag (Kletterwald Niederrhein)

Die Anzahl freier Plätze entspricht der Anzahl noch freier Gruppenplätze! Auf in die schwindelerregenden Höhen des Kletterwaldes Niederrhein.
Datum:
5. Juli 2025

Hier könnt ihr auf einer Fläche von über 20.000 Quadratmetern neun Parcours in unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen mit insgesamt 125 Kletterelementen wie Netzbrücken, Bohlen, Schaukeln, Seilbahnen, Surfbrettern und Tarzan-Sprüngen in einer Höhe von ein bis 15 Metern erobern.

Ort:     
Heide 2d, 41334 Nettetal

Wer:
Alle interessierten Bambini-, Schüler- und Jungschützen inklusive ihrer Begleitung.
Die Anmeldung erfolgt durch die/den Gruppenleitenden, bei dem auch die Aufsichtspflicht liegt.

Termin:     
Samstag, den 5.7.2025 von 9:30 Uhr bis 14:30 Uhr (pünktlich vor Ort sein)

Kosten:     
5 € pro Teilnehmer (inkl. Kletterausrüstung, 3 Std. Klettern und Mittagessen)

ein bis 4 Teilnehmende = eine Begleitperson zahlt auch nur 5 €, wenn sie klettert.

fünf bis 8 Teilnehmende = zwei Begleitpersonen zahlen auch nur 5 €, wenn sie klettern.

Jede weitere Begleitperson zahlt den vollen Preis von 18,50 €.

Wichtig:
An- und Abreise erfolgt durch Eigenorganisation.

Verpflegung:
Es wird Pizza zum Mittagessen bestellt.

Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt über das online-Anmeldeformular unter www.bdsj-aachen.de.

Anmeldeschluss: 
Montag, den 23.5.2025

Es gibt noch freie Plätze

Verpflichtung der Gruppenleitung

Wir, der Bund der Sankt Sebastianus Schützenjugend (BdSJ)im Bistum Aachen e.V. wollen unsere Aktivitäten auf unserer Homepage (derzeit www.bdsjaachen.de) in Social Media (Facebook, Instagram u.ä.) und auch in anderen Medien, wie bspw. Flyern oder Broschüren, präsentieren. Zu diesem Zweck (Öffentlichkeitsarbeit) möchten wir die im Rahmen der Veranstaltung gefertigten Aufnahmen, auf denen Du oder Eure Gruppenmitglieder eventuell individuell erkennbar sind, verwenden. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei Aufnahmen deiner Person oder eurer Gruppe oder deinem Kind um eine besondere Kategorie personenbezogener Daten gem. § 11 KDG – hier biometrische Daten – handelt. Wir weisen darauf hin, das im Rahmen der Teilnahme an unserer Veranstaltung Fotos-, Videos- und/oder Tonaufnahmen von dir und eurer Gruppe aufgenommen werden. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 11 Abs. 1 lit. e) KDG (die offensichtliche Veröffentlichung durch die Person selbst), da ihr euch selbst für die Teilnahme an dieser Veranstaltung entscheiden habt.

Gerne möchten wir dir und euch die Möglichkeit geben für die Veröffentlichung der Aufnahmen im Internet oder in Printmedien zusätzlich noch einzuwilligen, daher bitten wir dich, uns die dafür erforderliche Einwilligung Ihrer Gruppenteilnehmenden einzuholen. Eine Pflicht zur Einwilligung besteht nicht!

Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Gruppenleitung dazu, die Einwilligungserklärungen der Gruppenmitglieder einzuholen/abzufragen und diese sicher aufzubewahren. Diese können bei Bedarf in der Diözesanstelle abgegeben werden. Wichtig: da bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten unterzeichnen müssen, empfehlen wir diese Einwilligung zeitnah vor der Veranstaltung einzuholen.

Vorlage Einwilligungserklärung


Die Gruppenleitung trägt Sorge für die Einhaltung der Erklärungen, das bedeutet, dass er / sie dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche, bei denen keine Einverständniserklärung vorliegt, nicht fotografiert werden.

 
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